Die Frage:     Warum ist die Heizlast (-berechnung) für die fachgerechte Planung einer Heizungsanlage unverzichtbar?

 

Bevor wir uns der Beantwortung der obigen Frage zuwenden, sollte zunächst im Wege einer Begriffsbestimmung geklärt werden, was überhaupt unter der sogenannten "Heizlast" zu verstehen ist.

Heiztechnisch gesehen ist die Heizlast jene Wärmemenge, die dem Raum durch das Heizsystem zugeführt werden muss, um eine vorgegebene Rauminnentemperatur (im Regelfall 20 ° C) konstant halten zu können.

Zum Verständnis: Jeder einzelne Raum eines Gebäudes verliert Wärme durch Wärmeleitung (über Fenster, Wände, Böden und Decken) oder durch das  notwendige Lüften an seine Umwelt. Auf der anderen Seite kann ein Raum durch Sonneneinstrahlung, innere Wärmequellen oder benachbarte beheizte Räume auch Wärme gewinnen. Wenn - gerade im Herbst oder Winter - die Wärmeverluste eines Raumes größer sind als die Wärmegewinne, entsteht eine Heizlast. Diese muss dann durch das jeweilige Heizsystem gedeckt werden. Die Heizlast ist natürlich am größten, wenn es draußen am kältesten ist. Aus diesem Grund wird die Heizlast eines Raumes - je nach Lage des Wohnortes - für eine Außentemperatur von -14 bis -18 °C errechnet. Die Heizlast wird in Watt angegeben.

Wie hoch die Heizlast eines Raumes ist, lässt sich ausnahmslos nur anhand einer detaillierten Berechnung auf Grundlage der individuellen Gebäudedaten ermitteln.

Die für die Ermittlung der Norm-Heizlast erforderlichen Werteparameter und Faktoren sind zum Beispiel: die Lage des Raumes (geografische Lage, Himmelsrichtung, Windanfall, Höhe der Nachbargebäude), die Größe des Raumes, die Bauweise der wärmeübertragenden Gebäudeumfassungsflächen (Bauelemente, Fenster, Türen), der Bestimmungszweck des Raumes (z.B. Wohnraum oder Badezimmer?) etc.

Die Berechnungsmethode der Normheizlast ist in Deutschland in der 
DIN EN 12831
festgelegt. Diese nationale Regelung löste im Rahmen der europäischen Rechtsangleichung zum 1. Oktober 2004 die seit mehr als zwanzig Jahren angewandte DIN 4701 Teil 1-3 ab. Die bislang gültigen Berechnungsregeln der DIN 4701 wurden durch neue Berechnungsverfahren ersetzt und neue internationale Begrifflichkeiten (z.B. "Heizlast" anstelle von "Wärmebedarf") wurden eingeführt.

Nachdem nun geklärt ist, was die Heizlast ist und auf welcher Grundlage sie berechnet wird, kommen wir zu der hier entscheidende Frage: "Wozu braucht man denn nun die Heizlast im Rahmen einer Heizungsanlage?"

Sie werden es sicherlich schon wissen: Ohne Kenntnis der exakten Heizlast jedes einzelnen Raumes des Gebäudes, ist es ausgeschlossen:

- die maximal erforderliche Heizleistung,

- die Heizkesseldimensionierung des Gebäudes

- und Größe der Heizflächen des jeweiligen Raumes fachgerecht zu bestimmen. 

Zu bedenken ist: Wie soll ein Heizungsplaner die Heizleistung des Heizsystems anpassen, wenn er überhaupt nicht weiß, wie viel Watt das Heizsystem in dem jeweiligen Raum zum Erreichen der Norm-Rauminnentemperatur erbringen muss?

Noch einmal ganz deutlich: Ohne detaillierte Heizlast (-berechnung) bleibt die Heizanlage immer unsauber geplant! Dass beim Verzicht auf eine Heizlastberechnung während strenger Winter "kalte" Überraschungen auf einige Bauherren warten, dürfte dann nicht mehr überraschen...

Achtung, noch ein wichtiger Hinweis!

Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass immer wieder der Begriff der Heizlast mit dem des sog. "Jahresmittelwärmebedarfs nach der EnEV" verwechselt oder gleichgesetzt wird. Der Jahresmittelwärmebedarf wird beispielsweise vom Statiker ermittelt. Dieser Wert beschreibt den Energiebedarf über den Zeitraum eines Jahres für ein ganzes Gebäude und dient der Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs - keinesfalls kann ausschließlich auf Grundlage des Jahresmittelwärmebedarfs eine Raum-Heizfläche fachgerecht geplant werden!

Es ist absolut wichtig, dass man folgenden - häufig anzutreffenden - Fehler nicht begeht:

Es ist nicht möglich, die Heizlast eines Raumes zu errechnen, indem man einfach den Jahresmittelwärmebedarf des gesamten Hauses (z.B. 8.000 Watt) durch die Wohnfläche (z.B. 200 m2) dividiert - so einen Wert von 40 Watt pro m2 errechnet und dann die Raumbodenfläche mit diesem Wert multipliziert. Diese Rechnung kann schon deswegen nicht aufgehen, da die Räume eines Hauses sich bereits in ihrer Lage und den Umschließungsflächen unterscheiden und diese Faktoren ja - wie oben dargestellt - Berechnungsfaktoren der Heizlast sind.

Noch ein abschließender Rat zur Heizlastberechnung: Wer kann oder sollte die Heizlastberechnung durchführen?

Heizlastberechnungen führen beispielsweise Ingenieurbüros für Heizungstechnik oder Fachbetriebe des Heizungshandwerks durch. Auch einige Anbieter von Heizungssystemen bieten potentiellen Kunden die Durchführung einer Heizlastberechnung im Rahmen der Angebotserstellung als Serviceleistung an. Unser Rat:

Betrauen Sie vorzugsweise eine neutrale Stelle, die keine eigenen Interessen verfolgt, mit der Ermittlung der Heizlast Ihrer Räume. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass in jedem Fall später das Heizsystem der Heizlast angepasst wird und nicht umgekehrt...

 

 

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